Neuer Bericht zur Situation der Vogelwelt: Vögel in Deutschland 2009
Rebhuhn, Foto: Diter Wermbter, Birdnet-Galerie
Deutsche Bilanz nach 30 Jahren EG-Vogelschutzrichtlinie: Erfolge beim speziellen Artenschutz und beim Schutzgebietsnetz, aber erhebliche weitere Anstrengungen nötig. Fördermittel zukünftig enger an Leistungen für den Naturschutz knüpfen! Zitat: ...mittlerweile haben 27 von 64 häufigen Brutvogelarten eine Abnahme ihrer Bestände hinnehmen müssen - beim Vorjahresbericht waren es noch 21 Arten.

(2009/12) Auch wenn die EG-Vogelschutzrichtlinie den bedrohten Vogelarten und Zugvögeln in der Europäischen Union zu einem besseren Schutz verhelfen konnte, zeigt sich dies nicht bei allen Arten und im gesamten Gebiet. Grund für die bei vielen Arten für Deutschland ernüchternde Bilanz ist vor allem die intensive Flächennutzung. So hat sich besonders die Situation für die Feldvögel und Bodenbrüter weiter verschlechtert. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Statusbericht ''Vögel in Deutschland 2009''. In dem Bericht wird anlässlich des 30-jährigen Bestehens der EG-Vogelschutzrichtlinie eingehend analysiert, wie sich die Bestandssituation der Vogelwelt in Deutschland verändert hat und welche Defizite noch bestehen.

''Die europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichtet uns zum Schutz
aller wildlebenden Vogelarten. Dennoch hat sich die Situation
gegenüber dem Vorjahr eher verschlechtert als verbessert: Vögel der
Agrarlandschaft und Bodenbrüter befinden sich weiter auf dem
absteigenden Ast'' fasste die BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel die
Situation bei den Brutvögeln zusammen. Über den in der Studie
ausgewerteten kurzfristigen Zeitraum der letzten 5 Jahre haben
mittlerweile 27 von 64 häufigen Brutvogelarten eine Abnahme ihrer
Bestände hinnehmen müssen - beim Vorjahresbericht waren es noch 21
Arten. Besonders hinzuweisen ist auch auf die kritische Lage vieler
Zugvogelarten wie Turteltaube und Baumpieper, die in ihren Sommer- und
Winterlebensräumen sowie entlang der Zugrouten besonders vielfältigen
Beeinträchtigungen ausgesetzt sind.

Die Vogelschutzrichtlinie sieht für europaweit bedrohte Arten, die im
Anhang I aufgeführt werden, und für Zugvögel einen besonderen Schutz
vor. Dafür müssen von allen EU-Staaten sogenannte Europäische
Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Auch wenn europaweit
nachgewiesen werden konnte, dass die Vogelschutzrichtlinie diesen
Anhangs-Arten insgesamt geholfen hat, ist die Bilanz in Deutschland
ernüchternd: ''Knapp 50 % der besonders zu schützenden Vogelarten
stehen immer noch auf der Roten Liste und sind damit in ihren
Beständen gefährdet'' sagte Stefan Fischer, Vorsitzender des
Dachverbandes Deutscher Avifaunisten. Fischer weiter: ''Insbesondere
den hochgradig bedrohten Arten wie Grauspecht und Brachpieper muss
durch geeignete Maßnahmen geholfen werden. Die Meldung von
Schutzgebieten nach Brüssel allein reicht nicht aus, sondern muss
durch ein gut geplantes und qualifiziert durchgeführtes Management vor
Ort mit Leben gefüllt werden.''

''Von den Schutzbemühungen haben Vogelarten wie Großtrappe,
Wiesenweihe oder Schwarzstorch profitiert, für die aufwändige und
zielgerichtete Schutzprogramme aufgelegt wurden'' konnte Johannes
Schwarz, Geschäftsführer der Länderarbeitsgemeinschaft der
Vogelschutzwarten, berichten. Auch die Anstrengungen zum Schutz des
Ortolans in einigen Gebieten Niedersachsens zeigen Erfolg. Hier werden
landwirtschaftliche Fördermittel dazu eingesetzt, Randstrukturen oder
auch ganze Nutzflächen ohne Pflanzenschutzmittel, Dünger und Beregnung
zu bewirtschaften und dem Ortolan eine struktur- und nahrungsreiche
Landschaft anzubieten.


BfN-Präsidentin Jessel zog daraus die Konsequenzen: ''Um einen
wirksamen Schutz der Vogelwelt zu erreichen, sollten derartige
Erfahrungen nach Abschluss der Gebietsmeldungen für ein effektives
Management genutzt werden. Ziel muss es sein, mit staatlichen
Fördermitteln stärker Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den
Naturschutz zu honorieren und damit zukünftig großflächig zum Schutz
der Vogelwelt wie auch der übrigen typischen Tier- und Pflanzenwelt
der Agrarlandschaft beizutragen. Eine intakte Natur mit einer hohen
Vielfalt an Lebensräumen und Arten ist in aller Regel zugleich auch
ein Indikator für eine nachhaltige und die Ressourcen schonende
Nutzung und gewährleistet zugleich auch eine hohe Lebensqualität''.

Hintergrund
Der neue Statusbericht ''Vögel in Deutschland 2009'' wurde vom
Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) in Zusammenarbeit mit dem
Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Länderarbeitsgemeinschaft der
Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erarbeitet. Für die Studie wurden Daten
des bundesweiten Vogelmonitorings ausgewertet, welches vorwiegend auf
ehrenamtlichen Felderhebungen basiert. Bund und Länder finanzieren
gemeinsam die bundesweite Koordination dieses Vogelmonitorings durch
den DDA. Die Ergebnisse aus dem Monitoring werden einerseits genutzt,
um Probleme bei den Bemühungen um den Erhalt der Biologischen Vielfalt
frühzeitig zu erkennen. Andererseits können Lösungsansätze mit Hilfe
detaillierter Analysen aufgezeigt werden. Die Daten werden für die
Berichterstattung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zur
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung
verwendet.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist am 2. April 1979 in Kraft getreten.
Für besonders bedrohte Vogelarten sind damit von den
EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete einzurichten. Zusätzlich
sollen für die regelmäßig auftretenden Zugvögel Vermehrungs-, Rast-,
Überwinterungs- und Mauserplätze gesichert werden. Nachdem die
Europäische Kommission im Oktober diesen Jahres ein
Vertragsverletzungverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender
Meldung von Vogelschutzgebieten eingestellt hat, ist die
Gebietsausweisung nunmehr abgeschlossen und Rechts- und
Planungssicherheit hergestellt.
In Deutschland sind derzeit mit einem Anteil von mehr als 11 % der
Landfläche 738 Vogelschutzgebiete gemeldet. An Küsten und Meeren
wurden auf 32,8 % der marinen Fläche Deutschlands und auf 15,6% der
Fläche der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Vogelschutzgebiete
eingerichtet. Die EU-Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den
Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das
europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Den Statusbericht ''Vögel in Deutschland 2009'' können Sie unter
http://www.bfn.de/0315_vogelmonitoring.html herunterladen.

Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer
Homepage unter http://www.bfn.de/0316_natura2000.html

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